Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verpflichtet Sie, Beschäftigte je nach Gefährdung ärztlich betreuen zu lassen. Wir übernehmen Planung, Terminierung und Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen — wahlweise bei Ihnen im Betrieb oder in unserem Zentrum.

Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge

Die ArbMedVV unterscheidet drei Vorsorgearten mit unterschiedlichen Rechtsfolgen: Pflichtvorsorge ist Voraussetzung für die Aufnahme der Tätigkeit, Angebotsvorsorge müssen Sie anbieten, Wunschvorsorge auf Verlangen der Beschäftigten ermöglichen. Wir ordnen jede Tätigkeit korrekt zu.

  • Zuordnung der Tätigkeiten zu Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge
  • Planung auf Basis der Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs
  • Vorsorgekartei mit lückenloser Fristenübersicht

Termin- und Fristenmanagement

Wir erinnern rechtzeitig an fällige Vorsorgetermine und stimmen diese mit Ihrer Personalplanung ab — vor Ort in Ihrem Betrieb oder in unserem Vorsorgezentrum, je nachdem, was für Sie praktikabler ist.

Vorsorgebescheinigung und Dokumentation

Die medizinischen Befunde bleiben streng vertraulich beim Arzt. Als Arbeitgeber erhalten Sie ausschließlich die erforderliche Vorsorgebescheinigung.

So läuft die Zusammenarbeit

  1. 1Vorsorgekartei: Zuordnung nach ArbMedVV und Gefährdungsbeurteilung
  2. 2Terminplanung in Abstimmung mit Ihrer Personalabteilung
  3. 3Durchführung der Untersuchung im Betrieb oder im Zentrum
  4. 4Bescheinigung und laufende Fristenüberwachung

Vorsorgetermine planen

Wir prüfen, welche Vorsorgeuntersuchungen für Ihre Tätigkeiten vorgeschrieben sind, und übernehmen die Terminplanung.

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