Arbeitsmedizin

Notfallmedizin und Erste Hilfe im Betrieb organisieren

Im Notfall zählt jede Minute. Wir prüfen Ihre betriebliche Notfallorganisation, ermitteln die vorgeschriebene Ersthelferzahl und sorgen dafür, dass Material, Räume und Ausbildung im Ernstfall zusammenpassen.

Notfallorganisation und Ersthelferquote

Nach DGUV Vorschrift 1 muss in jedem Betrieb eine ausreichende Zahl an Ersthelfern zur Verfügung stehen. Wir ermitteln die erforderliche Quote nach Betriebsart und Beschäftigtenzahl und prüfen, ob Ihre Notfallorganisation im Alarmfall funktioniert.

  • Ermittlung der Ersthelferquote nach DGUV Vorschrift 1
  • Prüfung von Erste-Hilfe-Material und Erste-Hilfe-Räumen
  • AED-Konzepte für automatisierte externe Defibrillatoren an geeigneten Standorten

Material, Räume und Ausstattung

Wir prüfen Verbandkästen, Erste-Hilfe-Räume und Rettungswege auf Vollständigkeit und Erreichbarkeit und beraten Sie zur sinnvollen Ausstattung mit Defibrillatoren.

Ersthelfer-Ausbildung

Die praktische Ausbildung und regelmäßige Fortbildung Ihrer Ersthelfer organisieren wir über die Akademie der ASZ Gruppe — damit Ihre Notfallorganisation im Ernstfall funktioniert.

Häufige Fragen

Kann die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer online stattfinden?

Nein. Nach dem DGUV-Fachbereich Erste Hilfe finden Aus- und Fortbildung mit je 9 Unterrichtseinheiten als Präsenzveranstaltung bei einer ermächtigten Stelle statt; Online-Anteile sind ausgeschlossen. Eine Online-Schulung ersetzt diesen Lehrgang nicht.

Wer bezahlt den Erste-Hilfe-Lehrgang für betriebliche Ersthelfer?

Die Lehrgangsgebühren des Standardlehrgangs übernimmt der Unfallversicherungsträger als Pauschale. Der Betrieb trägt die Entgeltfortzahlung während des Lehrgangs und die Fahrtkosten.

Was gilt, wenn die Fortbildung überfällig ist?

Die Fortbildung soll in der Regel alle zwei Jahre stattfinden. Ist die Frist überschritten, kann die Person nach Auskunft der DGUV zunächst weiter als Ersthelfer tätig sein; die Fortbildung ist zum nächstmöglichen Termin nachzuholen.

Ab wann braucht ein Betrieb Betriebssanitäter?

Wenn mehr als 1500 Versicherte anwesend sind, bei mehr als 250, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle es erfordern, und auf Baustellen mit mehr als 100 anwesenden Versicherten (§ 27 DGUV Vorschrift 1).

Notfallorganisation prüfen lassen

Wir ermitteln Ihre Ersthelferquote und prüfen, ob Material, Räume und Ausbildung im Ernstfall zusammenpassen.

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