Erstunterweisung für Jugendliche im Ausbildungsverhältnis
Deutsche Online-Schulung mit Wissenskontrolle. Theorie; betriebliche Praxisunterweisung zusätzlich erforderlich.
- Kurssprache: Deutsch
- Nachweis als PDF
- Flexibles Lerntempo
Eckdaten
Auf einen Blick
- Format
- Online-Kurs mit Videolektionen, Lernen im eigenen Tempo
- Kurssprache
- Deutsch
- Abschluss
- Teilnahme- und Wissensnachweis als PDF nach bestandener Wissenskontrolle
- Teilnehmende
- Einzeln buchbar · Für Unternehmen beliebig viele Teilnehmende, Mengenrabatt ab 11 Personen
- Voraussetzungen
- Keine Vorkenntnisse nötig. Smartphone, Tablet oder PC mit Internet und Ton reichen aus. Die arbeitsplatzbezogene Unterweisung erfolgt zusätzlich im Betrieb.
- Wiederholung
- Nach § 29 JArbSchG ist die Unterweisung Jugendlicher mindestens halbjährlich zu wiederholen, außerdem bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen.
Überblick
Worum geht es?
Der Start in die Ausbildung bringt viel Neues: unbekannte Maschinen, ungewohnte Abläufe und viele Regeln. Gleichzeitig fehlt jungen Menschen oft die Erfahrung, Gefahren richtig einzuschätzen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz schreibt darum eine Unterweisung vor Beginn der Beschäftigung vor.
Die Videolektionen erklären verständlich, was für Auszubildende unter 18 Jahren gilt: Arbeitszeit und Pausen, ärztliche Untersuchungen, Schutzausrüstung und Arbeiten, die verboten oder nur unter Aufsicht erlaubt sind. Eine Wissenskontrolle zeigt, ob das Wichtigste verstanden wurde; danach gibt es einen Teilnahme- und Wissensnachweis als PDF. Die Unterweisung am konkreten Arbeitsplatz durch den Ausbildungsbetrieb ersetzt der Kurs nicht.
Zielgruppe
Für wen ist die Schulung?
Für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie andere Jugendliche unter 18 Jahren, die neu in einen Betrieb kommen – in Handwerk, Industrie, Handel, Pflege oder Verwaltung. Ausbilderinnen und Ausbilder nutzen den Kurs zur Vorbereitung der Erstunterweisung; Betriebe mit mehreren Auszubildenden schulen so den ganzen Ausbildungsjahrgang.
Inhalte
Kursinhalte
- 1Pflichten von Auszubildenden im Betrieb und in der Berufsschule
- 2Arbeitszeit, Pausen, Berufsschule, Prüfungen und Urlaub nach dem JArbSchG
- 3Ärztliche Erstuntersuchung und Nachuntersuchung
- 4Richtig handeln nach einem Arbeitsunfall
- 5Grundregeln: freie Wege, Mängel melden, Werkzeuge und Schutzvorrichtungen
- 6Sicherheitskennzeichnung, Arbeitsmittel und Zutrittsverbote
- 7Arbeitskleidung, Haarschutz und persönliche Schutzausrüstung
- 8Gefahrstoffe und elektrische Betriebsmittel
- 9Beschäftigungsbeschränkungen und gefährliche Arbeiten für Jugendliche
- 10Regeln für Maschinen, Krane, Hebebühnen, Flurförderzeuge, Schweißen und Laser
Recht und Vorschriften
Rechtliche Grundlagen
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Das JArbSchG regelt unter anderem Arbeitszeit, Pausen, Urlaub und ärztliche Untersuchungen. Nach § 29 sind Jugendliche vor Beginn der Beschäftigung zu unterweisen; der Kurs unterstützt den theoretischen Teil.
§ 22 JArbSchG – Gefährliche Arbeiten
Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht mit Arbeiten mit besonderen Unfallgefahren beschäftigt werden. Ausnahmen gelten, soweit es die Ausbildung erfordert und ein Fachkundiger beaufsichtigt.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
§ 12 ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, Beschäftigte bei der Einstellung ausreichend und angemessen zu unterweisen. Für Jugendliche gelten zusätzlich die strengeren Regeln des JArbSchG.
DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
Versicherte sind vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Für Jugendliche schreibt das JArbSchG kürzere Abstände vor.
Die Übersicht nennt die wichtigsten Vorschriften zum Thema. Sie ersetzt weder eine Rechtsberatung noch die Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb.
Ihr Lernerfolg
Ziele der Schulung
- Sie kennen Ihre Pflichten in der Ausbildung und die Regeln zu Arbeitszeit, Pausen und Urlaub
- Sie wissen, welche ärztlichen Untersuchungen für Jugendliche vorgeschrieben sind
- Sie wissen, wie Sie sich nach einem Arbeitsunfall richtig verhalten
- Sie verstehen die Bedeutung von Sicherheitszeichen, Arbeitskleidung und persönlicher Schutzausrüstung
- Sie erkennen, welche Arbeiten und Maschinen für Jugendliche verboten oder nur unter Aufsicht erlaubt sind
Gut zu wissen
Leistungsumfang und Hinweise
Deutschsprachige Online-Schulung zum Thema „Erstunterweisung für Jugendliche im Ausbildungsverhältnis“. Videolektionen, im eigenen Lerntempo. Abschluss mit einer theoretischen Wissenskontrolle auf Deutsch (Bestehensgrenze 80 %). Der Abschlussnachweis bestätigt die theoretische Teilnahme und Wissenskontrolle. Die Schulung ergänzt die tätigkeits- und arbeitsplatzbezogene Unterweisung; betriebliche Rückfragemöglichkeiten und erforderliche praktische Übungen sind zusätzlich sicherzustellen. Sie ersetzt keine Berufsausbildung, behördliche Fachkunde, praktische Qualifikation oder betriebliche Beauftragung. Der angezeigte Betrag wird pro Person und Schulung berechnet; keine automatische Verlängerung. Firmen-Mengenrabatte werden bei der Buchung berechnet.

