Arbeitssicherheit
Organisatorischer Brandschutz für Ihren Betrieb
Vorbeugender Brandschutz ist Pflicht — und im Ernstfall überlebenswichtig. Wir bauen den organisatorischen Brandschutz Ihres Betriebs auf: von der Brandschutzhelfer-Quote über Flucht- und Rettungspläne bis zur regelmäßigen Evakuierungsübung.
Brandschutzhelfer: Quote und Ausbildung
In jedem Betrieb muss ein ausreichender Anteil der Beschäftigten zu Brandschutzhelfern ausgebildet sein. Wir ermitteln die erforderliche Brandschutzhelfer-Quote und organisieren die Ausbildung nach DGUV Information 205-023 über die Akademie der ASZ Gruppe — mit Theorie und praktischer Löschübung.
- Ermittlung der Brandschutzhelfer-Quote für Ihren Betrieb
- Ausbildung nach DGUV Information 205-023 über die Akademie
- Flucht- und Rettungspläne für alle Gebäudebereiche
Flucht- und Rettungspläne, Evakuierungsübungen
Wir erstellen und aktualisieren Flucht- und Rettungspläne und planen regelmäßige Evakuierungsübungen — damit im Ernstfall jeder Handgriff sitzt und Räumungszeiten nachweisbar dokumentiert sind.
Brandschutzordnung Teil A bis C
Die Brandschutzordnung regelt das Verhalten im Brandfall: Teil A als Aushang für alle Personen im Gebäude, Teil B für Beschäftigte, Teil C für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Wir erstellen alle drei Teile passgenau für Ihren Betrieb.
Häufige Fragen
Wie oft muss die Brandschutzhelfer-Ausbildung wiederholt werden?
Die ASR A2.2 nennt bei normaler Brandgefährdung Abstände von 2 bis 5 Jahren als bewährt; den konkreten Abstand legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest. Unabhängig davon werden alle Beschäftigten mindestens einmal jährlich zum Verhalten im Brandfall unterwiesen.
Was lernen Brandschutzhelfer?
Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes, die betriebliche Brandschutzorganisation, Funktion und Wirkung von Feuerlöscheinrichtungen, Gefahren durch Brände und das Verhalten im Brandfall — dazu praktische Löschübungen und eine Einweisung in den eigenen Zuständigkeitsbereich (ASR A2.2, DGUV Information 205-023).
Wer benennt die Brandschutzhelfer?
Der Arbeitgeber, nach Anhörung des Betriebs- oder Personalrats. Er kann die Aufgaben auch selbst übernehmen, wenn er entsprechend ausgebildet und ausgerüstet ist (§ 10 Abs. 2 ArbSchG).
Brandschutz aufstellen
Wir prüfen den Stand Ihres organisatorischen Brandschutzes und schlagen konkrete nächste Schritte vor.
Beratung anfragen
